Grundsätze der Unternehmensführung

Unternehmensleitlinien

MENSCHENRECHTE

Als familiär geführtes Unternehmen blicken wir auf eine lange und erfolgreiche Firmenhistorie zurück, in der der Aufbau und Erhalt langfristiger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit unseren Geschäftspartnern von zentraler Bedeutung ist. Integrität und Transparenz sind dabei Eckpfeiler dieses Erfolges, an dem wir Tag für Tag arbeiten. Es ist daher unser Anspruch und unsere Pflicht die Menschenrechte in unserem Unternehmen zu achten und zu schützen.

MENSCHENRECHTE
VERANTWORTUNG
VERANTWORTUNG

Dabei verknüpfen wir stets die Entwicklung unseres Unternehmens, unserer Prozesse sowie aller Geschäftstätigkeiten mit unserer Verantwortung gegenüber Mensch und Umwelt. Neben verantwortungsvoller Unternehmensführung und Umsetzung aller arbeitsrechtlichen Vorgaben steht die Einhaltung der Grundrechte des Grundgesetzes sowie der internationalen Menschenrechte in unserem Unternehmen und gegenüber unseren Kunden und Lieferanten im Zentrum unserer Wertvorstellung.

MEINUNGSFREIHEIT

Wir achten die Privatsphäre und Meinungsfreiheit und schützen diese gemäß der nationalen und internationalen Gesetzgebung. Weiterhin lehnen wir jede Form der Diskriminierung aufgrund von Abstammung, Nationalität, ethnischem Ursprung, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion, Familienstand, Alter, Behinderung oder familiären Pflichten strikt ab. Diese Grundsätze wenden wir unseren Mitarbeitern wie auch Geschäftspartnern gegenüber gleichermaßen an und erwarten dies auch von ihnen.

MEINUNGSFREIHEIT
KINDER- UNDJUGENDSCHUTZ
KINDER- UNDJUGENDSCHUTZ

Wir verbieten Kinderarbeit und achten die Kinderrechte gemäß der UN-Kinderrechtskonventionen sowie alle gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf die Einbindung nicht volljähriger Personen in unseren Betriebsalltag. Kinder und Jugendliche dürfen keine Tätigkeit verrichten, die ihrer körperlichen oder geistigen Gesundheit, ihrer Sicherheit oder Moral abträglich sein könnte. Dazu prüfen wir im Einstellungsverfahren ob das gesetzliche Mindestalter für alle Arbeitnehmer erreicht ist.

VERBOT VONMENSCHENHANDEL

In unserem betrieblichen Umfeld tolerieren wir keine Form von Menschenhandel, Zwangsarbeit oder Sklaverei. Wir verurteilen die Ausübung physischer und psychischer Gewalt sowie die Beschlagnahme persönlicher Dokumente, Einbehaltung von Löhnen und Beschränkung der (Bewegungs-)Freiheit. Jede Art von Arbeit oder Dienstleistung muss auf freiwilliger Basis beruhen, darf nicht unter Androhung von Strafe verrichtet werden und muss wenigstens nach geltendem Mindestlohn vergütet werden.

VERBOT VONMENSCHENHANDEL
KORRUPTIONSBEKÄMPFUNG
KORRUPTIONSBEKÄMPFUNG

Ehrlichkeit, Integrität und die Achtung geltenden Rechts gehören zu unserem Selbstverständnis. Wir dulden keine Form der Korruption, Erpressung, Bestechung oder andere Art der Beeinflussung von Geschäftsentscheidungen. Jedes Mittel der Einflussnahme durch Gewähren oder Annehmen eines Vorteils zur unrechtmäßigen Förderung des Geschäfts lehnen wir strikt ab. Zuwendungen wie Geschenke, Einladungen und Vergünstigungen gestatten wir nur in angemessenem Rahmen und transparenter Form.

Mit diesem Bekenntnis verpflichtet sich die Wilhelm Quadt GmbH & Co. KG die von den vereinten Nationen beschriebenen Menschenrechte sowie Arbeits- und Sozialstandards zu achten und mit allen, ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, zu schützen.

Mönchengladbach, den 01.12.2023

Manfred Schroeren
Geschäftsführender Gesellschafter

Marcus Schroeren
Geschäftsführender Gesellschafter

Rahmenwerke

  • Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Menschenrechtscharta)
  • Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen
  • ILO-Arbeits- und Sozialstandards
  • Charta der Grundrechte der EU
  • Kinderrechtskonventionen der UN
  • Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland